
Unsere IGeL-Laborkosten
Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihre Laborwerte kontrollieren zu lassen, können Sie hier die Leistungen und die korrespondierenden Kosten einsehen. Bei Privatpatienten werden die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.
Kleines Laborprofil
- Blutfette: Cholesterin, HDL, LDL, Neutralfette
- Kleines Blutbild
- Leberwerte
- Nierenwerte
40,38 €
Mittleres Laborprofil
zusätzlich:
- Differential-Blutbild
- Erweiterte Leberparameter
- Harnsäure (Gichtparameter)
- Erweiterte Nierenfunktion
- HBA1C (Langzeitzucker)
- Elektrolyte
- Eisenstoffwechsel
- Gesamt-Eiweiß
- Werte der Bauchspeichel-drüse
- Gerinnungssystem
- Blutsenkung/Entzündungszeichen
112,40* €
(*zus. separate Rechnung des MVZ Labor ca. 26,23€)
Umfangreiches Laborprofil
zusätzlich:
- Gerinnungssystem
- Antikörper/Immunsystem,
- Allergiemarker
- Syntheseleistung der Leber
- Eiweiss-Elektrophorese
- Zentraler Schilddrüsenwert
- CRP quant./ Entzündungsparameter
179,42* €
(*zus. separate Rechn. d. MVZ Labor ca. 26,23 €)
Tumormarker der Prostata
- Hilfe zur Detektion eines Prostata-Krebserkrankung
26,23* €
(*zus. separate Rechn. d. MVZ Labor ca. 17,49€)
Wieso kann ich die Laborbestimmungen nicht einfach zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen?
Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf dem Prinzip der medizinischen Notwendigkeit (Indikation) und dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Das bedeutet: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Leistungen (wie Bluttests) in der Regel nur dann, wenn eine medizinische Begründung dafür vorliegt. Diese Begründung basiert auf Ihren Symptomen, Vorerkrankungen, bekannten Risikofaktoren oder dem konkreten Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung oder einen Mangel.
Eine Untersuchung „auf Wunsch“ des Patienten, zur allgemeinen Vorsorge ohne konkreten Verdacht oder „einfach nur so“, um beispielsweise Vitamine etc. zu checken oder ein „großes Blutbild“ ohne spezifischen Anlass zu machen, wird von den Kassen nicht als medizinisch notwendig im Sinne der Abrechnungsregeln angesehen.
Die Kosten für einen Bluttest können daher nur dann direkt bestimmt werden, wenn eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt. Ohne diese Indikation können solche Tests als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf eigene Kosten durchgeführt werden. Dies ist u.a. auch der Grund, weshalb vor einer Laborkontrolle in der Regel eine Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt erfolgen sollte.Bild hinzufügen