#laborkosten

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf dem Prinzip der medizinischen Notwendigkeit (Indikation) und dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Das bedeutet: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Leistungen (wie Bluttests) in der Regel nur dann, wenn eine medizinische Begründung dafür vorliegt. Diese Begründung basiert auf Ihren Symptomen, Vorerkrankungen, bekannten Risikofaktoren oder dem konkreten Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung oder einen Mangel.
Eine Untersuchung „auf Wunsch“ des Patienten, zur allgemeinen Vorsorge ohne konkreten Verdacht oder „einfach nur so“, um beispielsweise Vitamine etc. zu checken oder ein „großes Blutbild“ ohne spezifischen Anlass zu machen, wird von den Kassen nicht als medizinisch notwendig im Sinne der Abrechnungsregeln angesehen.


Die Kosten für einen Bluttest können daher nur dann direkt bestimmt werden, wenn eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt. Ohne diese Indikation können solche Tests als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf eigene Kosten durchgeführt werden. Dies ist u.a. auch der Grund, weshalb vor einer Laborkontrolle in der Regel eine Rücksprache mit der Ärztin/dem Arzt erfolgen sollte.Bild hinzufügen