#organspende

Liebe Patient*innen,

die Entscheidung für oder gegen eine Organspende, aber auch der Entschluss, nur bestimmte Organe zu spenden, berührt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen. Ihre persönliche Haltung zur Organspende können Sie in einer „Erklärung zur Organspende“ dokumentieren. Dabei müssen Sie nicht befürchten, dass Sie sich unwiderruflich festlegen. Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern, indem Sie dies auf dem Organspendeausweis einfach entsprechend dokumentieren.

Es gibt viele Gründe, sich für die Organspende zu entscheiden. Doch es gibt auch Menschen, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen nicht zur Organspende bereit sind. In der Frage für oder gegen die Organspende gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“. Jeder Mensch kann diese Frage nur für sich persönlich beantworten und niemand hat das Recht, die getroffene Entscheidung zu kritisieren.

FRAGEN ZUR ORGANSPENDE

  • Muss ich mich ärztlich untersuchen lassen, wenn ich mich bereit erklärt habe, nach meinem Tod Organe zu spenden? Nein, eine Untersuchung ist nicht nötig und zu diesem Zeitpunkt auch nicht sinnvoll. Nur wenige Menschen, die durch eine Erklärung ihre Bereitschaft zur Organspende erklärt haben, werden nach ihrem viele Jahre später eintretendenTod tatsächlich als Organspender in Frage kommen.
  • Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden? Eine feste Altersgrenze gibt es nicht,zumal nicht das kalendarische Alter, sondern der allgemeine Gesundheitszustand des Organspenders entscheidend ist. Generell gilt, dass sich bei jüngeren Menschen mehr Organe zur
    Transplantation eignen als bei älteren. Doch auch die funktionstüchtige Niere eines mit 70 JahrenVerstorbenen kann einem anderen Menschen wieder ein fast normales Leben schenken.
  • Erfährt der Empfänger die Identität des Spenders? Nein, der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Umgekehrt erfahren auch die Angehörigen des Verstorbenen nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat.
  • Werden Spenderorgane zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet? Nein. Spenderorgane werden dazu verwendet, kranken Menschen eine optimale medizinische Behandlung zu
    ermöglichen.
  • Muss ich die Absicht, ein Organ zu spenden, testamentarisch festhalten? Nein, eine testamentarische Erklärung würde die Organspende eher verhindern. Denn ein Testament wird zu
    einem Zeitpunkt eröffnet, zu dem es für eine Organentnahme zu spät ist.
  • Muss ich den Organspendeausweis ständig bei mir tragen? Nein, aber es ist sinnvoll, wenn Sie den Organspendeausweis beim Führerschein und Personalausweis mit sich tragen.

  • Benötigen Minderjährige die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten? Nein. Bei entsprechender Einsichtsfähigkeit können auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende erklären. Jugendliche ab 14 Jahren können eine ablehnende Haltung und Jugendliche ab 16 Jahren eine zustimmende Haltung zur Organspende auch ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten dokumentieren.
  • Wo bekomme ich die „Erklärung zur Organspende“? Exemplare dieser Erklärung bekommen Sie in unserer Arztpraxis. Sie können Ihre Entscheidung auch auf einem selber formulierten und unterschriebenen Bogen dokumentieren. Diese Erklärung gilt auch im Ausland.
  • Kann ich die Einwilligung zur Organspende widerrufen? Ja. Die „Erklärung zur Organspende“ müssen Sie zu diesem Zweck nur vernichten. Auf einer neuen Erklärung sollten Sie dann ankreuzen, dass Sie der Organentnahme widersprechen. Außerdem sollten Sie Ihre Angehörigen über die Änderung Ihres Entschlusses informieren.
  • Kann ich bestimmen, wer ein gespendetes Organ bekommt? Nein. Weder das Bestimmen des Empfängers noch der Ausschluss bestimmter Personen ist bei einer Organspende für den Todesfall möglich. Ausschlaggebend für die Vergabe eines Spenderorgans sind allein medizinische Kriterien, wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit. Nur bei der Lebendspende von Nieren und Leberlappen ist Ihnen der Empfänger bekannt.
  • Kann ich den Verstorbenen nach der Organentnahme noch einmal sehen? Ja. Nach der Organentnahme kann in jeder gewünschten Weise Abschied genommen werden.

  • Wo findet eine Organentnahme statt? Die Entnahme durchbluteter Organe erfolgt unter den sterilen Bedingungen des Operationssaales mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie bei jeder anderen Operation.
  • Kann ich bestimmte Organe von der Spendebereitschaft ausschließen? Ja. In der „Erklärung zur Organspende“ können Sie ohne Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen, indem Sie dies auf der Erklärung schriftlich vermerken.
  • Wie stehen die Kirchen zur Organspende? Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben eine gemeinsam Erklärung zur Organtransplantation herausgegeben. Darin heißt es: „Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann andere Menschen geholfen werden, deren Leben aufs höchste belastet oder gefährdet ist.“
  • Kann ich bereits zu Lebzeiten Organe spenden? Ja. Für eine Lebendspende kommen Niere und Leberlappen in Frage. In Deutschland ist die Lebendspende bei Nieren nur unter Blutsverwandten, (Ehe-) Paaren und sich nahe stehenden Personen erlaubt. Es besteht auch die Möglichkeit, Kindern mit schwersten Leberschäden einen Leberlappen eines Elternteiles zu über tragen. Der Leberlappen wächst im Körper des Kindes zu einer funktionstüchtigen Leber heran, während die Leber des Elternteiles den Verlust des Leberlappens durch Nachwachsen ausgleicht. (Quellen der o.g. FAQ: Patienteninformation der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg)

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Einen Organspendeausweis bekommen Sie selbstverständlich kostenfrei in unserer Praxis.

Bleiben Sie gesund! 🌈